Um den bürokratischen Aufwand zu vereinfachen, stellen wir unseren Partnerunternehmen an dieser Stelle folgende Unterlagen als PDF zum Download zur Verfügung:
§13b-Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen (UStG)
(ausgestellt am 11.12.2020 vom Finanzamt Eckernförde-Schleswig, gültig bis zum 10.12.2023)
§48b-Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen (EStG)
(ausgestellt am 11.12.2020 vom Finanzamt Eckernförde-Schleswig, gültig bis zum 10.12.2023)